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 Nostra Computer

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  • AGB
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Allgemeines
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AGB der Firma:


Nostra Computersysteme
Strasser Ingo
Wallerseestraße 37
5201 Seekirchen
Austria

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Strasser Ingo Nostra Computersysteme gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten Strasser Ingo nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von Strasser Ingo Nostra Computersysteme erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.
Der Vertragsabschluß erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von Technische Daten gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Schweigen von Strasser Ingo Nostra Computersysteme gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.
Alle zwischen Kunden und Mitarbeitern von Strasser Ingo Nostra Computersysteme abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen kommen nur mit der aufschiebenden Bedingung zustande, daß sie von der Geschäftsführung innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von Strasser Ingo Nostra Computersysteme frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen Strasser Ingo Nostra Computersysteme schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk "Mit Vorbehalt übernommen" ist nicht ausreichend!
Angekündigte Liefertermine gelten – ausgenommen Fixgeschäfte – als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von Strasser Ingo Nostra Computersysteme entstanden ist. Fälle höherer Gewalt entheben Strasser Ingo Nostra Computersysteme von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die Strasser Ingo Nostra Computersysteme keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder Strasser Ingo Nostra Computersysteme in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für Strasser Ingo Nostra Computersysteme besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass Strasser Ingo Nostra Computersysteme auch 30 Tage nachdem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

4. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaupfreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Strasser Ingo Nostra Computersysteme behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. Preise
Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu Lasten von Strasser Ingo Nostra Computersysteme gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt Strasser Ingo Nostra Computersysteme, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Strasser Ingo Nostra Computersysteme ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.

6. Zahlung
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Strasser Ingo Nostra Computersysteme durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Strasser Ingo Nostra Computersysteme gegen Gegenforderungen aufzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Strasser Ingo Nostra Computersysteme. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Strasser Ingo Nostra Computersysteme abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Strasser Ingo Nostra Computersysteme abzuführen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Strasser Ingo Nostra Computersysteme auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, Strasser Ingo Nostra Computersysteme innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

8. Gewährleistung und Haftung
Strasser Ingo Nostra Computersysteme gewährleistet ab Übergabe vierundzwanzig Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter Handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 387 HGB bleiben unberührt. Im Hinblick auf Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden.
Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluß spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es Strasser Ingo Nostra Computersysteme frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Strasser Ingo Nostra Computersysteme kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durchführung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von Strasser Ingo Nostra Computersysteme an diese frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn Strasser Ingo Nostra Computersysteme zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Dem Kunden obliegt kein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Verbesserung (Reparatur, Austausch etc.). Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität Strasser Ingo Nostra Computersysteme nicht schriftlich garantiert hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen. Für Datenverluste oder entgangenen Gewinn des Kunden übernimmt Strasser Ingo Nostra Computersysteme keine Haftung. Strasser Ingo Nostra Computersysteme übernimmt auch keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten, weiters treffen Strasser Ingo Nostra Computersysteme keinerlei Warn- oder Aufklärungspflichten, bezüglich denen jegliche Haftung entfällt.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§2 PHG), ebenso im Falle von Mängelfolgeschäden. Kauleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus verpflichtet sich der Kunde, Strasser Ingo Nostra Computersysteme schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er Strasser Ingo Nostra Computersysteme gegenüber ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen.

9. Garantie und Reparaturen
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor Ort-Service bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Garantieleistungen wie Pick Up oder vor Ort-Service werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich innerhalb Österreichs oder Deutschland erbracht.
Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt.
Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch Strasser Ingo Nostra Computersysteme für: Streamer, Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden.

10. Rückgaberecht & Warenrücksendung
Verbraucher können bei Geschäften im Fernabsatz bis zu vierzehn Werktage nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten wobei sich Strasser Ingo Nostra Computersysteme das Recht vorbehält, insb. bei Sonderanfertigungen (Build to Order-Geräte) einen Betrag von 10% des Nettokaufpreises für die Weiterverwertung solcher Geräte einzubehalten. Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Strasser Ingo Nostra Computersysteme behält sich das Recht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden.
Alle Rücksendungen an Strasser Ingo Nostra Computersysteme müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet Strasser Ingo Nostra Computersysteme nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt weiters voraus, dass ein zur Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewährleistung betreffende Angaben unrichtig waren, so behält sich Strasser Ingo Nostra Computersysteme vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen.

11. Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Strasser Ingo Nostra Computersysteme zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte ? auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form ? exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

12. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Strasser Ingo Nostra Computersysteme wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen und den ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für Direktmarketing zu nutzen, beachten.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Salzburg Österreich. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart. Strasser Ingo Nostra Computersysteme ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluß des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

14. Anerkennung und Änderung der AGB
Strasser Ingo Nostra Computersysteme ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.