AGB der Firma:
Nostra Computersysteme
Strasser Ingo
Wallerseestraße 37
5201 Seekirchen
Austria
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Strasser Ingo
Nostra Computersysteme gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten
Strasser Ingo nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und
wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite
Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von Strasser Ingo Nostra Computersysteme erstellten Angebote sind, wenn
nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die
in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und
vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.
Der Vertragsabschluß erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche
Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche
Bestätigung Gültigkeit. Angaben von Technische Daten gelten ebenfalls nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als
verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als
genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart,
mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Schweigen von Strasser Ingo Nostra
Computersysteme gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung
oder Annahmeerklärung.
Alle zwischen Kunden und Mitarbeitern von Strasser Ingo Nostra Computersysteme
abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen kommen nur mit der aufschiebenden
Bedingung zustande, daß sie von der Geschäftsführung innerhalb von vierzehn
Tagen schriftlich bestätigt werden.
3. Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von Strasser Ingo Nostra
Computersysteme frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit
Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und
Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt
der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen Strasser Ingo Nostra
Computersysteme schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein
beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg
der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk "Mit Vorbehalt
übernommen" ist nicht ausreichend!
Angekündigte Liefertermine gelten – ausgenommen Fixgeschäfte – als nach bestem
Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der
Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht
verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden
von Strasser Ingo Nostra Computersysteme entstanden ist. Fälle höherer Gewalt
entheben Strasser Ingo Nostra Computersysteme von der Lieferpflicht. Gleiches
gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit,
auf die Strasser Ingo Nostra Computersysteme keinen Einfluss hat und welcher Art
auch immer (Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt
hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem
Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder Strasser Ingo Nostra
Computersysteme in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für Strasser Ingo Nostra
Computersysteme besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche
Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass Strasser
Ingo Nostra Computersysteme auch 30 Tage nachdem auf die Übermittlung der
Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.
4. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme
nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaupfreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
fordern. Strasser Ingo Nostra Computersysteme behält sich vor, verkehrsübliche
Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei
Nichtannahme zu verrechnen.
5. Preise
Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen
Vertragsabschluß und Lieferung zu Lasten von Strasser Ingo Nostra
Computersysteme gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt Strasser
Ingo Nostra Computersysteme, eine entsprechende Anpassung der Preise
vorzunehmen. Strasser Ingo Nostra Computersysteme ist berechtigt, Vorauskasse
und Angeld zu begehren.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der
Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so
ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des
Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Strasser Ingo Nostra
Computersysteme durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu
refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines
Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist Strasser Ingo Nostra
Computersysteme berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden
mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur
teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger
Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Strasser Ingo Nostra Computersysteme in
diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu
verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind.
Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale
Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Strasser Ingo Nostra Computersysteme
gegen Gegenforderungen aufzurechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung
verbundenen Kosten Eigentum von Strasser Ingo Nostra Computersysteme. Dies gilt
auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen
Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als
Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die
Bezahlung des Kaufpreises, auf.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung,
Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über
die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine
Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt
der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Strasser Ingo
Nostra Computersysteme abgetreten (Sicherungszession/verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert
zu verwahren und unverzüglich an Strasser Ingo Nostra Computersysteme
abzuführen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Strasser Ingo Nostra
Computersysteme auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend
zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so
verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt
beeinträchtigenden Geschehnissen, Strasser Ingo Nostra Computersysteme innerhalb
von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des
Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die
Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.
8. Gewährleistung und Haftung
Strasser Ingo Nostra Computersysteme gewährleistet ab Übergabe vierundzwanzig Monate
lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und
Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter Handels- und
verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese
Frist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden
usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab
Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen,
auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 387 HGB bleiben unberührt. Im
Hinblick auf Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm
13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen
Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart
wurden.
Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und
Mängel bei sonstigem Ausschluß spätestens am achten Tag nach der Übernahme der
Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für
Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur
Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht
es Strasser Ingo Nostra Computersysteme frei, die Gewährleistungsansprüche des
Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch
oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Strasser Ingo
Nostra Computersysteme kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur
Durchführung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von
Strasser Ingo Nostra Computersysteme an diese frei zurückzustellen. Die
Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn Strasser
Ingo Nostra Computersysteme zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Dem Kunden obliegt kein
Wahlrecht zwischen Preisminderung und Verbesserung (Reparatur, Austausch etc.).
Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sämtliche
Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere
Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der
Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz falscher Software
und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität Strasser Ingo Nostra
Computersysteme nicht schriftlich garantiert hat, entstanden sind, sind von
jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich
ausgenommen. Für Datenverluste oder entgangenen Gewinn des Kunden übernimmt
Strasser Ingo Nostra Computersysteme keine Haftung. Strasser Ingo Nostra
Computersysteme übernimmt auch keine Gewährleistung hinsichtlich der
Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten,
weiters treffen Strasser Ingo Nostra Computersysteme keinerlei Warn- oder
Aufklärungspflichten, bezüglich denen jegliche Haftung entfällt.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen
abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten
Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§2 PHG), ebenso im
Falle von Mängelfolgeschäden. Kauleute verpflichten sich, den Ausschluss der
Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der
Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine
solche Überbindung aus verpflichtet sich der Kunde, Strasser Ingo Nostra
Computersysteme schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit
einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des
PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er Strasser Ingo Nostra
Computersysteme gegenüber ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen.
9. Garantie und Reparaturen
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im Rahmen der
Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor Ort-Service bedürfen einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung. Garantieleistungen wie Pick Up oder vor Ort-Service
werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich innerhalb
Österreichs oder Deutschland erbracht.
Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind
die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte
Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt.
Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch Strasser Ingo Nostra
Computersysteme für: Streamer, Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder
Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern
bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s.
o.), Verschleißerscheinungen bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder
Bildröhren, Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische
Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl.
verursachte Schäden.
10. Rückgaberecht & Warenrücksendung
Verbraucher können bei Geschäften im Fernabsatz bis zu vierzehn Werktage nach
Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten wobei sich
Strasser Ingo Nostra Computersysteme das Recht vorbehält, insb. bei
Sonderanfertigungen (Build to Order-Geräte) einen Betrag von 10% des
Nettokaufpreises für die Weiterverwertung solcher Geräte einzubehalten. Bereits
einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Strasser Ingo Nostra
Computersysteme behält sich das Recht auf die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen
oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden.
Alle Rücksendungen an Strasser Ingo Nostra Computersysteme müssen frei von
Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen,
wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in
einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für
Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet
Strasser Ingo Nostra Computersysteme nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur
dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von
Gewährleistungsansprüchen setzt weiters voraus, dass ein zur Seriennummer
passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus,
dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewährleistung betreffende Angaben
unrichtig waren, so behält sich Strasser Ingo Nostra Computersysteme vor, eine
Bearbeitungspauschale zu verrechnen.
11. Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige
Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten
zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere
und dergleichen an Strasser Ingo Nostra Computersysteme zurückzusenden, bei der
sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu
bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten,
insbesondere Geräte ? auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form ?
exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten
und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten
einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren
Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu
überbinden.
12. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das
Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und
verarbeitet werden. Strasser Ingo Nostra Computersysteme wird diesbezüglich alle
Datenschutzbestimmungen und den ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für
Direktmarketing zu nutzen, beachten.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Salzburg Österreich. Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich
zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart. Strasser Ingo Nostra
Computersysteme ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen.
Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen
Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich
zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem
Ausschluß des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer
Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller
anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann
verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie
nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
14. Anerkennung und Änderung der AGB
Strasser Ingo Nostra Computersysteme ist berechtigt, die AGB anzupassen und den
Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der
Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab
Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart. |